KIRCHENGEMEINDERAT
Kirchengemeinden sind rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch den Kirchengemeinderat repräsentiert und rechtlich vertreten werden. Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeine Walldorf besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern: 15 Ehrenamtliche (8 Frauen und 7 Männer), die Pfarrerinnen Wibke Klomp (die 2. Pfarrstelle ist derzeit vakant) sowie der Gemeindediakon Oliver Tuscher. Vorsitzender des Kirchengemeinderats ist derzeit Rainer Dörlich, seine Stellvertreterinnen sind Hilke Woche und Wibke Klomp.
Pfarrerin Wibke Klomp (stellv. Vorsitzende)
Hilke Woche (stellv. Vorsitzende)
Der Kirchengemeinderat trifft sich in der Regel einmal im Monat, jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme (Vetorechte o.ä. gibt es nicht), Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit der Anwesenden getroffen. Laut der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden „leitet der Kirchengemeinderat die Gemeinde und trägt Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird“. Somit berät und entscheidet der Kirchengemeinderat über alle geistlichen, rechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde und trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie. Nicht zuletzt werden auch die Pfarrerinen bzw. Pfarrer sowie die Gemeindediakone bzw. -diakonnen der Gemeinde durch den Kirchengemeinderat gewählt. Wesentliche Teile der Leitungsarbeit vollziehen sich darüber hinaus in den Ausschüssen des Kirchengemeinderats, zu denen auch fachkompetente Gemeindeglieder stimmberechtigt zugewählt werden können.