KGR alt

KIRCHENGEMEINDERAT


 

Kirchengemeinden sind rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch den Kirchengemeinderat repräsentiert und rechtlich vertreten werden. Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeine Walldorf besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern: 15 Ehrenamtliche (8 Frauen und 7 Männer), die Pfarrerinnen Wibke Klomp (die 2. Pfarrstelle ist derzeit vakant) sowie der Gemeindediakon Oliver Tuscher. Vorsitzender des Kirchengemeinderats ist derzeit Rainer Dörlich, seine Stellvertreterinnen sind Hilke Woche und Wibke Klomp.

 


 

         Hartmut Dietel

 

kgr_id          Isolde Dobhan

 

kgr_rd          Rainer Dörlich (Vorsitzender)

 

kgr_ce          Dr. Christina Eder

 

kgr_jf          Dr. Johannes Franzkowski

 

kgr_jg          Jutta Glogowski

 

kgr_ih          Ingrid Hausmann

 

kgr_sk          Sigrun Kachler

 

kgr_ak          Anna Lena Kappe

 

kgr_wk          Pfarrerin Wibke Klomp (stellv. Vorsitzende)

 

kgr_hl          Dr. Holger Lehmann

 

kgr_dm          David Marx

 

kgr_gm          Gerlinde Meyer

 

kgr_sm          Sabine Meyer

 

kgr_ao          Andreas Ockert

 

kgr_ot2          Gemeindediakon Oliver Tuscher

 

          Pfarrer Florian Volke

 

kgr_hw          Hilke Woche (stellv. Vorsitzende)

 

Der Kirchengemeinderat trifft sich in der Regel einmal im Monat, jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme (Vetorechte o.ä. gibt es nicht), Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit der Anwesenden getroffen. Laut der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden „leitet der Kirchengemeinderat die Gemeinde und trägt Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird“. Somit berät und entscheidet der Kirchengemeinderat über alle geistlichen, rechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde und trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie. Nicht zuletzt werden auch die Pfarrerinen bzw. Pfarrer sowie die Gemeindediakone bzw. -diakonnen der Gemeinde durch den Kirchengemeinderat gewählt. Wesentliche Teile der Leitungsarbeit vollziehen sich darüber hinaus in den Ausschüssen des Kirchengemeinderats, zu denen auch fachkompetente Gemeindeglieder stimmberechtigt zugewählt werden können.

 

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