Was tun wenn_Bestattung

BESTATTUNG


 

Leben und Tod stehen in Gottes Hand. So bekennt es der christliche Glaube. Unsere Hoffnung ist, dass der Mensch auch noch im Tod in der Gegenwart Gottes geborgen ist, denn für Gott gibt es kein Ende des Lebens. Dafür steht das Beispiel der Auferweckung Jesu Christi von den Toten. Deshalb nehmen wir in einem Trauergottesdienst von unseren Verstorbenen Abschied, der von der Hoffnung des Glaubens getragen ist. Die kirchliche Bestattung findet auf dem örtlichen Friedhof statt. Sie hat bei einer Erd- wie bei einer Feurbestattung einen ähnlichen Ablauf. (Auch aus Anlass einer Urnenbeisetzung ist ein Trauergottesdienst auf dem Friedhof möglich.) Dazu gehört das Glockengeläut unserer Kirche und das Orgelspiel. Wenn der Verstorbene Mitglied in einem Chor war, so wird dieser die Bestattung musikalisch umrahmen. In der Regel informiert das Bestattungsinstitut den zuständigen Pfarrer über einen Todesfall und vereinbart mit ihm den Bestattungstermin. Der Pfarrer setzt sich umgehend mit den Angehörigen in Verbindung und verabredet ein Beerdigungsgespräch. Bei diesem werden alle im Zusammenhang mit dem Todesfall stehenden Fragen besprochen und der Trauergottesdienst vorbereitet. Am Sonntag nach der Bestattung sind die Angehörigen zum Gottesdienst der Gemeinde eingeladen, bei dem noch einmal des Verstorbenen gedacht wird.
Die kirchliche Bestattung ist ein Dienst der Kirche an ihren Mitgliedern und deshalb kostenfrei. Auch Christen anderer Konfessionen können auf Wunsch evangelisch bestattet werden. Aus der Kirche ausgetretene Personen haben grundsätzlich keine Möglichkeit zu einer kirchlichen Bestattung. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn die Angehörigen eine Verbindung zur Kirche haben und es dem Willen des Verstorbenen nicht zuwiderläuft. (In diesem Fall ist auf Beschluss des Kirchengemeinderats eine Gebühr zu entrichten!) – Näheres muss im Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer abgeklärt werden.

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