Stiftung_Gut zu wissen


G U T  Z U  W I S S E N

 


 

Fragen und Antworten zum Thema Stiften und zur Stiftung Evang. Kirchengemeinde Walldorf

 

Was macht eine Stiftung aus?
Eine Stiftung ist „für die Ewigkeit“ angelegtes Vermögen, das dazu dient, wichtige Anliegen dauerhaft und finanziell unabhängig zu sichern. Das Grundstockvermögen der Stiftung bleibt immer unangetastet, nur die Erträge daraus finanzieren den Stiftungszweck.

Warum eine Stiftung für Walldorf, reicht die Kirchensteuer nicht mehr aus?
Da die Zahl der Kirchenmitglieder durch den demographischen Wandel deutlich zurückgeht, werden die Kirchensteuereinnahmen mittelfristig drastisch einbrechen. Um dann die Aufgaben der Kirchengemeinde dauerhaft finanzieren zu können, braucht es eine Stiftung.

Welchen Zweck verfolgt die Stiftung Evangelische Kirchengemeinde Walldorf?
Sie soll dauerhaft ein lebendiges und vielseitiges Gemeindeleben für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren in Walldorf ermöglichen. Dies soll insbesondere durch die Finanzierung einer Pfarr- oder Gemeindediakonenstelle erfolgen.

Wie viele Pfarr- oder Gemeindediakonenstellen hat die Kirchengemeinde?
Walldorf sind zwei Pfarr- und eine halbe Ge-meindediakonenstelle zugewiesen. Aufgrund gesunkener Mitgliederzahlen besteht rechnerisch nur noch ein Anspruch auf zwei Vollzeitstellen, eine kurzfristige Stellenkürzung ist daher zu erwarten.

Warum ist weniger Personal bei sinkenden Mitgliederzahlen ein Problem?
Der Aufwand für die Ausarbeitung einer Predigt ist unabhängig von der Zahl der Gottesdienstbesucher. Gleiches gilt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und viele Bereiche kirchlicher Arbeit. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Seelsorge in einer Leistungsgesellschaft und bei alternder Bevölkerung. Ehrenamtliche können das nicht auf-fangen, sondern brauchen selbst Unterstützung. Daher gilt: je mehr hauptamtliche Mitarbeiter, desto reichhaltiger das Gemeindeleben.

Wie ist die Stiftung organisiert?
Sie ist eine rechtlich unselbständige Stiftung, d.h. ein Sondervermögen der Evang. Kirchengemeinde Walldorf, wobei die Kirchengemeinde keinen Zugriff auf dieses Vermögen hat. Die Stiftung ist eine vollwertige Einrichtung, mit dem Vorteil, dass sie die Strukturen der Kirchengemeinde nutzen kann und so Verwaltungskosten spart. Über die Vergabe der Erträge entscheidet der unabhängige, ehrenamtlich tätige Stiftungsrat. Über die Einhaltung des Stiftungszwecks wacht die Stiftungsaufsicht.

Wie legt die Stiftung mein Kapital an?
Die Stiftung ist verpflichtet, das Stiftungskapital zu erhalten und die Erträge nur für den Stiftungszweck zu verwenden. Sie legt ihr Kapital in fest-verzinslichen Anlagen, konservativ gemanagten Investmentfonds und Immobilien an.

Was kann ich als Stifter beitragen?
Je höher das Stiftungskapital, desto höher der Erlös, aus dem die Stiftung wirtschaften kann. Um den Stiftungszweck auch nachhaltig erfüllen zu können, muss das Stiftungskapital von anfangs 100.000 Euro erheblich aufgestockt werden. Wenn Sie dazu beitragen wollen, können Sie am einfachsten auf dem Wege der Zustiftung helfen. Diese fließt – im Unterschied zu Spenden – in das Stiftungskapital. Hierzu überträgt der Zustifter einen Teil seines Vermögens an die Stiftung.

Kann ich mit Teilbeträgen Stifter werden?
Ja. Es ist uns wichtig, dass jeder Interessierte Stifter werden kann. Wenn Sie sich nicht mit einer größeren Summe auf einmal beteiligen möchten, können Sie Ihre Zustiftung in Teilbeträgen ansparen, z.B. in 24 monatlichen Zuwendungen über zwei Jahre. Sprechen Sie den Stiftungsrat darauf an!

Wie wirkt eine Zustiftung steuerlich?
Zustiftungen werden im Sinne einer Zuwendung betrachtet, sind jedoch zusätzlich zu den Spenden an mildtätige Einrichtungen abzugsfähig. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, vorab einen Steuerberater zu kontaktieren.

Kann ich die Stiftung als Erbe einsetzen?
Ja. Sie können einen Teil Ihres Nachlasses testamentarisch der Stiftung anvertrauen und sich sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält: Zuwendungen an eine Stiftung sind frei von Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer.

Was ist ein Stiftungsfonds?
Bei größeren Zustiftungen ab 100.000 Euro kann der Stifter einen besonderen Zweck benennen, der mit dieser Zustiftung gefördert werden soll. Ein dafür eingerichteter Stiftungsfonds kann auf Wunsch den Namen des Stifters tragen.

Kann ich auch an die Stiftung spenden?
Ja. Mit einer Spende unterstützen Sie die Zwecke der Stiftung unmittelbar und zeitnah. Das Geld fließt nicht in den ewigen Kapitalgrundstock, sondern ist alsbald auszugeben. Für die Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.

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