NEUEINTRITT UND WIEDEREINTRITT IN DIE KIRCHE
Sie möchten (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten? – Bei uns sind Sie herzlich willkommen!
Wie verläuft ein Kircheneintritt?
Wir möchten den Eintritt in die Kirche nicht schwerer machen als den Austritt. darum sind sie herzlich eingeladen, mit Pfarrerin, Pfarrer oder Diakonin ein kurzes oder längeres Gespräch zu führen. Die Eintrittsformulare sind dabei schon vorbereitet und Sie können Sie dann gerne unterschreiben. Natürlich fällt dieses Gespräch unter die Schweigepflicht der Amtspersonen.
Was, wenn ich nicht getauft bin?
Die Taufe ist im Normalfall die Voraussetzung für die Aufnahme in die Evangelische Kirche. Sprechen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin darauf an und wir finden eine niedrigschwellige Lösung.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich schon einmal Kirchenmitglied war?
Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.
Was, wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?
In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?
Wenn Sie es möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.
Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht.
Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?
Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.
Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig.
Kirchensteuer – wozu & wie viel?
Mit Kirchensteuer sowie etwaigen Spenden tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen anbieten kann. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kirchenfinanzen.de. Die Kirchensteuer beläuft sich in Baden-Württemberg auf acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer.