Was tun wenn_Kirchenentritt

NEUEINTRITT UND WIEDEREINTRITT IN DIE KIRCHE


 

Evangelisch in Walldorf – Dafür trete ich ein!

 

» Ich überlege eigentlich schon lange, wieder einzutreten.
Und jetzt gibt es einen Anlass… «

 

Vielleicht ist das bei Ihnen auch so – Sie möchten kirchlich heiraten, in Ihrer Familie wird konfirmiert oder Sie werden Patin. Oder aber Sie möchten einfach (wieder) dazugehören zur evangelischen Kirche.

Es gibt gute Gründe für den Eintritt und diese sind so individuell wie die Menschen, die diesen Schritt tun.

Wir sind gerne für Sie da! Mehr Infos erhalten Sie bei Pfarrerin Freidhof (freidhof@eki-walldorf.de), Pfarrer Boch (boch@eki-walldorf.de), Diakonin Reuter (veronika.reuter@kbz.ekiba.de) oder unter zurueckzurkirche.de

 

11 gute Gründe für einen Kircheneintritt
  1. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod – in guten wie in schweren Zeiten. Das stärkt und gibt Kraft für die Zukunft!
  2. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten und stärkt das Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  3. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.
  4. In der Kirche können Menschen Hoffnung finden, die im Leben trägt und über den Tod hinaus reicht.
  5. In Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte -auch hier in Walldorf und der Region- ein besonderes, menschliches Klima.
  6. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft und finden Heimat.
  7. Die Kirche lehrt Glauben, der Menschen beständig weiter reifen lässt, in religiösen Fragen sprachfähig macht und zu verantwortlichem Handeln bestärkt.
  8. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und ihrem Handeln für sich und andere ein. Die Gottesdienste geben dazu Kraft.
  9. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
  10. Kirchen sind Orte der Ruhe und Besinnung. Wir sind gut beraten, wenn wir solche Orte pflegen und uns für ihren Erhalt einsetzen. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
  11. In der Kirche darf die Sehnsucht nach göttlicher Nähe gelebt werden, im Segen wird Gottes Kraft zugesprochen.

 


 

Wie verläuft ein Kircheneintritt?

In einem Gespräch mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder dem Diakon können Sie alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin, des Pfarrers oder Gemeindediakons. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.

Antrag

 

Was, wenn ich nicht getauft bin?

Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ortspfarrerin, Ihrem Ortspfarrer oder der nächsten Kircheneintrittsstelle auf. Dort können Sie klären, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst, je nach Ihren Wünschen im Rahmen eines allgemeinen Sonntagsgottesdienstes oder eines separaten Taufgottesdienstes.

 

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich schon einmal Kirchenmitglied war?

Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.

 

Was, wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?

In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.

 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?

Wenn Sie es möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.
Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht.

 

Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?

Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.

 

Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig.

 

Kirchensteuer – wozu & wie viel?

Mit Kirchensteuer sowie etwaigen Spenden tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen anbieten kann. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kirchenfinanzen.de. Die Kirchensteuer beläuft sich in Baden-Württemberg auf acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer.

 

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