Gemeindeleitung_KGR

KIRCHENGEMEINDERAT


 

Kirchengemeinden sind rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch den Kirchengemeinderat repräsentiert und rechtlich vertreten werden. Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Walldorf besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern: 16 Ehrenamtliche (9 Frauen und 7 Männer), Diakonin Veronika Reuter, Pfarrerin Henriette Freidhof und Pfarrer Dr. Uwe Boch.
Vorsitzende des Kirchengemeinderats ist Hilke Woche. Pfarrerin Henriette Freidhof und Dr. Johannes Franzkowski sind stellvertretende Vorsitzende.

 


 

         Pfarrer Dr. Uwe Boch

 

          Dr. Christina Eder

 

          Diana Eschbach

 

          Dr. Johannes Franzkowski (stellvertr. Vorsitzender) 

 

           Pfarrerin Henriette Freidhof (stellvertr. Vorsitzende) 

 

          Theresia Heidel

 

          Carsten Himmele

 

          Sigrun Kachler

 

          Anna Lena Kappe

 

          Dr. Tim Kersten

 

          Johanna Krämer

 

          Jonas Lehmann

 

          Holger Mayer

 

          Sabine Meyer

 

          Andreas Ockert

 

          Rachel Pütz

 

          Diakonin Veronika Reuter

 

          Mathias Seiler

 

          Hilke Woche (Vorsitzende)

 

Der Kirchengemeinderat trifft sich in der Regel einmal im Monat, jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme (Vetorechte o.ä. gibt es nicht), Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit der Anwesenden getroffen. Laut der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden „leitet der Kirchengemeinderat die Gemeinde und trägt Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird“. Somit berät und entscheidet der Kirchengemeinderat über alle geistlichen, rechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde und trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie. Nicht zuletzt werden auch die Pfarrerinnen bzw. Pfarrer sowie die Diakonin bzw. der Diakon der Gemeinde durch den Kirchengemeinderat gewählt. Wesentliche Teile der Leitungsarbeit vollziehen sich darüber hinaus in den Ausschüssen des Kirchengemeinderats, zu denen auch fachkompetente Gemeindeglieder stimmberechtigt zu gewählt werden können.

 

 

 


Fotos: RMB Fotoart, Carsten Himmele

Kommentare sind geschlossen.