Zuwahl in den Kirchengemeinderat

Vor knapp drei Jahren, am ersten Advent 2019, wurde der derzeitige Kirchengemeinderat gewählt. Nun, zur Mitte seiner sechsjährigen Amtszeit, plant das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde, zwei weitere Personen in den Kirchengemeinderat hinzuzuwählen.

Die Gemeinde ist aufgerufen, dem Kirchengemeinderat hierzu formlos Vorschläge zu interessierten Gemeindegliedern zu geben, die bereit sind zu kandidieren. Diese Vorschläge können bis zum 19.11. entweder im Pfarramt oder bei einem Mitglied des Kirchengemeinderates abgegeben werden. Der Kirchengemeinderat wird dann einen Wahlvorschlag für die Zuwahl erstellen und der Gemeinde bekanntgeben. Danach erfolgt die Zuwahl durch den Kirchengemeinderat.

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