Aus dem Kirchengemeinderat

Am 23. April fand die turnusgemäße Sitzung des Kirchengemeinderats als zweistündige Videokonferenz statt. Neben einem Rückblick auf die Pfarrerwahl von Herrn Dr. Boch, berichtete der Vorstand über die Situation in Pfarramt und Kindergarten, dem Stand der Arbeiten an den Außenanlagen des neuen Pfarrhauses, den Erfahrungen von Seelsorge und Verkündigung während des 5-wöchigen Shutdowns und gab einen Ausblick auf die Arbeit der kommenden Wochen. Den wesentlichen Teil der Sitzung beanspruchten die Gemeindefinanzen. Rainer Dörlich erläuterte zunächst die Besonderheiten kirchlicher Rechnungslegung auf Basis der Erweiterten Betriebskameralistik, die Schwierigkeiten bei der Bestimmung von Vermögenswerten z.B. für Kirchengebäude, die unverändert maßgebliche Bedeutung der Kirchensteuer für die Aufrechterhaltung volkskirchlicher Strukturen sowie unsere Gemeindestiftung. Bei der anschließenden Beratung des Haushaltsplans für die Jahre 2020/2021 verwies er auf die Planungsunsicherheiten aufgrund der Covid-19 Krise und betonte die Verantwortung der Kirchengemeinde als Arbeitgeber. Denn – ohne Pfarrerinnen/Pfarrer und Gemeindediakon, die bei der Landeskirche angestellt sind – immerhin 40 Frauen und Männer von kleinen Deputaten der Kirchenmusiker, über die Pfarramtssekretärinnen, die Erzieherinnen im Kindergarten bis hin zur Hausseelsorgerin im Astorstift, erhalten Lohn und Gehalt von der Ev. Kirchengemeinde Walldorf. Der Gemeindehaushalt selbst wird -wie schon in der Vergangenheit- durch das Volumen des Kindergartenhaushalts verzerrt. Bereinigt man den Haushalt um sämtliche Drittfinanzierungsanteile, hat die Kirchengemeinde ca. 475.000 Euro an eigenen Finanzmitteln zur Verfügung, die zu rd. 75 Prozent aus Kirchensteuern herrühren. Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich nach der Anzahl der Gemeindeglieder und ergibt sich aus der Planvorgabe der Landeskirche aus dem Herbst 2019. Erstmals trägt auch die Gemeindestiftung zum Haushaltsausgleich bei. Sie übernimmt in beiden Haushaltsjahren die Kosten der von der Kirchengemeinde zu tragenden 50 Prozent-Anteils am Diakonendeputat. Dagegen fällt Gemeindehausvermietung aufgrund von Covid-19 als Einnahmequelle weitgehend aus. Die Kirchengemeinde gibt die ihr anvertrauten Gelder i.W. für Personal und Gebäude aus. Inkl. dem Finanzierungsbeitrag der Kirchengemeinde für den Kindergarten, entfallen rund 45 Prozent der Gemeindeausgaben auf Personalkosten und rund 30 Prozent auf Gebäudebetrieb und -erhalt i.W. von Kirche und Gemeindehaus. Nach Umlagen und Kapitaldienst sowie den Zuweisungen an unsere Gemeindegruppen, werden rund 10% der Finanzmittel für Sachkosten ausgegeben. Diese Ausgabenstruktur zeigt deutlich den Schwerpunkt kirchlicher Arbeit für die Menschen in unserer Stadt: in Verkündigung, Seelsorge, Bildung, Betreuung und den Angeboten persönlicher Begegnung. Andererseits zeigt der hohe Fixkostenanteil auch, wie schwierig es zunehmend wird, die schon Anfang des Jahrtausends bei uns begonnenen Einsparungen fortzuführen. Und wie wichtig die Spendenbereitschaft und die Stärkung unserer Stiftung für die Zukunft sein werden. Nach ausführlicher Beratung hat der Kirchengemeinderat den Haushalt für die Jahre 2020 / 2021 einstimmig genehmigt.

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