Herbstsynode mit weitreichenden Entscheidungen – auch für Walldorf

In der vergangenen Woche haben wir vom Beschluss der Landessynode berichtet, die Gesamtausgaben der Ev. Kirche in Baden bis 2032 inflationsbereinigt um 30 % gegenüber dem Stand von 2020 zu reduzieren. Dazu wird die Synode im kommenden Frühjahr entsprechende Beschlüsse fassen. Danach sind die Kirchenbezirke und die Kirchengemeinden vor Ort an der Reihe, für sich auf regionaler bzw. lokaler Ebene die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen bzw. entsprechende Zielmarken vorzugeben. Dies soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Eine große Herausforderung wird dabei sein, zukunftsgerichtet mit einer bis zu 30 % geringeren Zahl an Pfarrern/Pfarrerinnen und Diakonen/Diakoninnen in den Gemeinden umzugehen. Auch die bereits eingeleitete Reduzierung von Gebäudekosten soll intensiviert werden, wobei künftig auch Kirchengebäude verstärkt in den Blick genommen werden. Beides, sowohl die Personalplanung (d.h. die Vorgabe der Entwicklung der Anzahl der Personalstellen je Kirchengemeinde) bis 2032 als auch die Gebäudeplanung erfolgt dabei für unsere Kirchengemeinde durch Beschlüsse der Synode des Kirchenbezirks Südliche Kurpfalz. Hier werden wir durch unsere Bezirkssynodalen Sigrun Kachler, Holger Lehmann und Willi Pflästerer vertreten.

Hauptamtliche

Und was heißt das für nun uns in Walldorf? Zunächst heißt es, dass wir vor sehr großen Veränderungen stehen. Denn dass unsere bislang 2 Pfarr- und 1 Diakonenstellen im anstehenden Einsparprozess teilweise zur Disposition stehen, steht bereits fest. Wobei bereits heute die Hälfte der Diakonenstelle aus Eigenmitteln der Kirchengemeinde finanziert werden muss, was inzwischen nur noch dank der Mittel aus unserer Stiftung Evangelische Kirchengemeinde Walldorf möglich ist. Wie hoch jedoch darüber hinaus das von den Kirchengemeinden vor Ort bzw. ganz konkret das von uns in Walldorf zu erbringende Einsparvolumen ist, wissen wir derzeit noch nicht. Erst wenn diese Zielmarke seitens der Landessynode im kommenden Jahr bekannt gegeben ist, wird der Kirchengemeinderat über die Konsequenzen für die Zukunft unserer Gebäude (also Stadtkirche und Gemeindehaus) und Arbeitsbereiche beraten können. Über die jeweiligen Ergebnisse und Entscheidungsschritte wird der Kirchengemeinderat der Gemeinde jeweils zeitnah und transparent kommunizieren.

 


Foto: Rolf Mayer

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