Aus dem Kirchengemeinderat

Am 25. Juni 2020 traf sich der Kirchengemeinderat – wie schon bei der Sondersitzung zur Vorstellung von Pfarrerin Freidhof – erneut im Gemeindehaus. Auch wenn die Einhaltung der Hygieneregeln den persönlichen Austausch in der Gremienarbeit erschweren, sind doch alle froh, dass Präsenzsitzungen derzeit wieder möglich sind. Neben ausführlichen Informationen zu den lokalen Kooperationen der Kirchengemeinde (Details in der nächsten Rundschauausgabe) standen die Auswertung der Bewerbungsrunde mit Frau Freidhof sowie die Vorbereitungen für die Verabschiedung von Pfarrerin Klomp im Mittelpunkt der Beratungen. So soll es am 25. Juli 2020 für die Gemeindegruppen eine – den Hygienebestimmungen entsprechende – Möglichkeit geben, sich von Wibke Klomp zu verabschieden. Am darauffolgenden Sonntag wird dann sowohl ein Open-Air-Abschiedsgottesdienst (mit den Kontaktbeschränkungen entsprechend beschränkter Teilnehmerzahl) sowie ein Video-Abschiedsgottesdienst stattfinden. Neben Berichten aus den verschiedenen Arbeitsbereichen und Ausschüssen des Kirchengemeinderats, erläuterten Pfarrerin Klomp und Pfarrer Volke die Planungen zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten. So soll es ab dem 12. Juli 2020 wieder Gottesdienste in der Stadtkirche geben! Diese werden dann unter dem geltenden Hygienekonzept stattfinden, d.h. an den Eingangstüren werden Mitglieder des Kirchengemeinderats die Gottesdienstbesucher begrüßen und informieren. In der Kirche gilt dann: Handdesinfektion am Eingang, keine Gesangbuchauslage, die Gottesdienstteilnehmer werden gebeten die Bankreihen von vorne nach hinten zu füllen und ausschließlich auf den markierten Sitzplätzen Platz zu nehmen, verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten Gottesdienstes. Die Orgel wird den Gottesdienst begleiten, Gemeindegesang ist aber leider ebenso wenig möglich wie Gebete im Wechsel zwischen Liturg und Gemeinde. Parallel zu allen Präsenzgottesdiensten werden zunächst weiterhin jeden Sonntag Video-Gottesdienste über die Homepage bzw. den YouTube-Kanal der Kirchengemeinde abrufbar sein.

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