Vor 1.700 Jahren, am 3. März 321, erhob der römische Kaiser Konstantin der Große den Sonntag zum reichsweiten Feiertag und stellte ihn unter besonderen Schutz. Bis heute hat der Sonntag für die Christen eine herausragende Bedeutung als Tag der Auferstehung Jesu Christi. Darüber hinaus ist er bei den meisten Menschen in unserem Land als wichtiges und schützenswertes „Kulturgut“ tief verankert und in Artikel 140 unseres Grundgesetzes als Tag „der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Denn der Sonntag unterbricht den Alltag, gibt dem Leben Rhythmus, schafft individuelle Freiräume, verbindet Menschen und fördert das Gemeinwohl. Wie sehr Menschen eine solche „Struktur der Zeit“ brauchen, haben nicht zuletzt die Erfahrungen der Corona-Pandemie gezeigt, in der sich so viele Menschen von Gewohntem und Geschätztem, mitunter sogar Notwendigem, verabschieden mussten. Zugleich verschwimmt mehr und mehr der Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeiten. Umso wichtiger ist es daher, den Wert des arbeitsfreien Sonntags zu würdigen und wenn nötig zu verteidigen. Zumal nicht alle von uns ihn in Anspruch nehmen können. In vielen Bereichen der Grundversorgung, z.B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Nahverkehr, in der Strom- oder Wasserversorgung, oder im Nachrichtenwesen aber auch in der Kultur oder Gastronomie ist Sonntagsarbeit heutzutage üblich. Menschen, die sich trotz des Sonntags oder für den Sonntag betätigen, verdienen daher Wertschätzung und eine besondere Form der Vergütung und des Dankes. Dennoch ist der Sonntag kein gewöhnlicher Tag und darf es auch nicht werden. Deshalb ist Sonntagsarbeit auf das Notwendige zu begrenzen. Jeder und jedem von uns kommt dabei die Aufgabe eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Zeit zu. Durch unser eigenes Tun und Lassen entscheiden wir alle darüber, welchen Wert und welche Qualität der Sonntag für uns auch in Zukunft hat.
Das Wort der Woche
Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer.
Sacharja 9, Vers 9
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