Punkt Sieben: CRISPR und Genomchirurgie Nachbericht

 

 

In der Punkt7-Reihe ging es am 18.02.2018 um das Thema „CRISPR und Genomchirurgie: Medizinischer Durchbruch oder Grenzüberschreitung?“ Als erster Referent stellte Professor Michael Boutros vom Deutschen Krebsforschungszentrum und der Universität Heidelberg diese Technologie und deren mögliche künftige Anwendungen vor. Ein vor ca. einigen Jahren in Bakterien entdecktes Abwehrsystem gegen bakterielle Viren kann genutzt werden, um Erbgut an einer gewünschten Stelle präzise aufzuschneiden, weswegen man auch von einer Genschere spreche. Ein solcher Schnitt könne genutzt werden, um die Erbgutsequenzen an einer bestimmten Position umzuschreiben. Von mehreren möglichen Anwendungen ging es bei Punkt7 insbesondere um eine künftig eventuell leichter mögliche Gentherapie beim Menschen. Herr Boutros wies auf zahlreiche praktische Probleme hin, die derzeit gegen einen regulären medizinischen Einsatz von Genscheren sprächen. Es gibt unerwünschte sekundäre Schnitte und auch das Umschreiben ist mit Unwägbarkeiten verbunden. Die meisten Erkrankungen beruhen nicht nur auf genetischen Faktoren; zudem wirken meist komplizierte Netzwerke, die man längst nicht gut genug verstehe, um einen Eingriff beim Menschen verantworten zu können. Dennoch denkbar seien Anwendungen, durch die genetische Defekte bei unheilbar und schwer kranken Patienten korrigiert würden, wenn diese Eingriffe auf ausgewählte Zellen der Patienten begrenzt blieben. Klar abzulehnen seien Eingriffe in die Keimbahn des Menschen mit ihren unüberschaubaren Konsequenzen bis hin zum möglichen Anspruch Menschen „verbessern“ zu wollen. In Deutschland und den meisten Ländern seien sie ohnehin gesetzlich verboten.

Der zweite Referent an diesem Abend war Professor Philipp Stoellger von der Universität Heidelberg, der sich als Theologe der ethischen Bewertung dieses Verfahrens widmete. Er orientierte sich an der Stellungnahme des ehemaligen EKD-Vorsitzenden Prof. Wolfgang Huber für den Deutschen Ethikrat und stellte einige Punkte heraus, bei denen er zu anderen ethischen Einschätzungen kommt. Eine generelle Tabuisierung von Eingriffen ins Erbgut lehnte Herr Stoellger ab, weil Menschen auch sonst medizinisch tief in die Lebensprozesse eingreifen. Eine Voraussetzung sei natürlich, dass die Folgen eines Eingriffs ins Erbgut mit allen ihren Konsequenzen bewertet werden könnten, was derzeit nicht der Fall sei. Herr Stoellger unterstrich mehrfach, dass nicht die Technik entscheidend für die Bewertung sei, sondern der (christliche) Geist des Gebrauchs, der vor Gott zu verantworten sei.

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